BVfK - Wochenendticker 27. Januar 2018

  aktuell - anspruchsvoll - authentisch

 *** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Verkehrsgerichtstag 2018:

 

- Dieter Zetsche „Das Feinstaubproblem ist faktisch gelöst“

- Front gegen Knöllchenabzocke aus dem Ausland.

- Kein Handyverbot im hochautomatisierten Fahrbetrieb

- Fahrerflucht nicht mehr automatisch strafbar

- Gerichtsstandregelung noch verbraucherfreundlicher.

- Kein Führerscheinentzug bei Haschischkonsum.

 

Vertrauenssiegel beim Werkstatt- und Branchenforum von MISTER A.T.Z.

 

Mitgliedervorteile: AllCarDealers noch bis 31.03.18 kostenlos 

 

BVfK-Digital: BVfK-Ankaufplattform - Stand der Dinge

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterliegt vor Verwaltungsgericht

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wie gewohnt ging es mal wieder Ende Januar zum Verkehrsgerichtstag in Goslar. Seit nunmehr 56 Jahren treffen sich dort auf Einladung der deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft bis zu 2000 Verkehrsexperten aus Ministerien, Gerichten, Unternehmen, Hochschulen und Verbänden, um über alles, was juristisch mit rollendem Blech zu tun hat, zu diskutieren. In acht Arbeitskreisen werden unterschiedliche Themengebiete abgearbeitet. Leitung und Referenten der Arbeitskreise sind immer hochkarätig besetzt und repräsentieren die unterschiedlichen Interessenlagen. Ziel der Arbeitskreise ist es zu jeweils vorgegebenen Themen zu referieren, zu diskutieren und über Empfehlungen abzustimmen, welche dann beim Gesetzgeber wie auch den Gerichten Gehör finden sollen.

In diesem Jahr war der BVfK wie seit 17 Jahren mit dabei. Die Themen und Ergebnisse der Arbeitsgruppen können Sie dem nachfolgenden Artikel entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das dort Verabschiedete nicht zwangsläufig Gesetzeslage wird oder von den Gerichten übernommen werden muss.

Eine bemerkenswerte Feststellung kam von Daimler-Chef Dieter Zetsche: „Das Feinstaubproblem ist faktisch gelöst“ meinte er in einer Diskussionsrunde zum Abschluß der Veranstaltung in Goslar. Dieselmotoren seien zukunftsfähig, meinte der Konzernmanager und zeigte optimistisch, dass der Diesel weiter zum Einsatz kommen werde. „Mit den seit zwei Jahren auf dem Markt befindlichen Dieselmotoren der Daimler AG sind die geforderten Grenzwerte einzuhalten, das Feinstaubproblem ist faktisch gelöst“ so Zetsche.

Soweit, verehrte BVfK-Mitglieder eine kurze Information vom diesjährigen Verkehrsgerichtstag. Er dient u.a. ebenso, wie der jährlich Ende März stattfindende Deutsche Autorechtstag (www.autorechtstag.de) der Stabilisierung und Präzisierung der Rahmenbedingungen für den Kfz-Handel. Ihr BVfK wird nicht müde werden, den Gestaltungsspielraum zu Ihrem Vorteil zu nutzen, denn es kann nicht immer nur um die Verbrauchrrechte gehen. In dem Zusammenhang sei der vielfache Arbeitsgruppenleiter des Verkehrsgerichtstages wie auch Vater des Deutschen Autorechtstages Dr. Kurt Reinking zitiert: „Ich verstehe überhaupt nicht, warum es immer nur um Verbraucherinteressen geht! … Verbraucherschutz kostet immer Geld und letztendlich zahlen ihn auch die Verbraucher."

Daraus ergibt sich, dass es nicht so sehr um Unternehmer- versus Verbraucherschutz geht, sondern um ganzheitliche und ausgewogene Betrachtungen im Sinne Aller.

In diesem Sinne:"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

 

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Zusammenfassung der Beschlüsse der Arbeitskreise des Verkehrsgerichtstags 2018

Bild oben: Nicht alle Arbeitskreise waren so gut besucht, wie der AK II mit über 500 Teilnehmern, der sich dem automatisierten Fahren widmete.

Arbeitskreis I: Privates Inkasso nach Verkehrsverstößen im Ausland.

Das private Inkasso nach Verkehrsverstößen im europäischen Ausland hat bei mehr als 450.000 Fällen in Deutschland im Jahr 2017 inzwischen eine wesentliche Bedeutung bekommen. Für die betroffenen Touristen besonders belastend sind hohe Nebenkosten der Beitreibung, die unterbliebene Erstinformation und die späte Geltendmachung, teilweise Jahre nach dem angeblichen Verstoß, die die Verifizierung erheblich erschwert. Nach Angaben des ADAC verlangen EU-ausländische Inkassobüros teilweise das 20-fache des eigentlichen Bußgeldes für Park -oder Mautverstöße zusätzliche Gebühr.Zudem fehlt es häufig vor Ort an einer deutlichen Kundmachung der zu erfüllenden Verpflichtungen.

Der Arbeitskreis stellt fest, dass privates Inkasso bei öffentlich-rechtlichen Bußgeldern aus Straßenverkehrsverstößen, insbesondere im Anwendungsbereich des EU-Rahmenbeschlusses Geldsanktionen, ausgeschlossen sein muss. Zivilrechtliche Forderungen aufgrund von Verkehrsverstößen sollen nur an einem noch rechtlich zu verankernden Verbrauchergerichtsstand durchgesetzt werden können.

Hier geht es zu den Beschlüssen dieses Arbeitskreises im Volltext: >>> Verkehrsgerichtstag 2018-Empfehlungen Arbeitskreis 1

Arbeitskreis II Automatisiertes Fahren: Risiken der neuen Technik, wer haftet, wenn die Technik versagt?

Der Gesetzgeber sollte klar zwischen hochautomatisierten und vollautomatisierten Fahrfunktionen unterscheiden. Er sollte die Regelungen in § 1a und b StVG  auf hochautomatisierte Fahrfunktionen beschränken. Er sollte klarstellen, dass das Verbot der Nutzung der in § 23 Abs. 1a StVO genannten elektronischen Geräte (Handy etc.) im hochautomatisierten Fahrbetrieb nicht gilt. Es besteht keine Veranlassung, das geltende Haftungssystem (Halter- , Fahrer- und Herstellerhaftung) für den Betrieb hochautomatisierter und vollautomatisierter Fahrzeuge zu verändern. Die Speicherung der Daten sollte sowohl im Fahrzeug selbst als auch bei einem unabhängigen Dritten erfolgen.

Hier geht es zu den Beschlüssen dieses Arbeitskreises im Volltext: >>> Verkehrsgerichtstag 2018-Empfehlungen Arbeitskreis 2

Arbeitskreis IIIUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort:

Die strafrechtlichen und versicherungsvertragsrechtlichen Regelungen zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort führen zu gewichtigen Rechtsunsicherheiten. Dadurch können Verkehrsteilnehmer überfordert werden. Vor diesem Hintergrund erinnert der Arbeitskreis daran, dass §142 StGB ausschließlich dem Schutz Unfallbeteiligter und Geschädigter an der Durchsetzung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche dient.

Der Arbeitskreis empfiehlt eine Begrenzung des Unfallbegriffs auf Fortbewegungsvorgänge und eine Präzisierung der Wartezeit bei Unfällen mit Sachschäden bei einer telefonischen Meldung, etwa bei einer einzurichtenden neutralen Meldestelle. Der Arbeitskreis fordert mit überwiegender Mehrheit den Gesetzgeber auf, die Möglichkeiten der Strafmilderung oder des Absehens von Strafe bei tätiger Reue in § 142 Abs. 4 StGB zu reformieren.  Er fordert mit knapper Mehrheit, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bei Sachschäden nicht mehr im Regelfall zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führt.

Hier geht es zu den Beschlüssen dieses Arbeitskreises im Volltext: >>>Verkehrsgerichtstag 2018-Empfehlungen Arbeitskreis 3

AK IV: Mehr Wohnsitzgerichtsstände in der ZPO? 

Während internationale Regelwerke für grenzüberschreitende Sachverhalte weitreichende Schutzgerichtsstände in Verbraucher- und Versicherungssachen vorsehen, kennt die deutsche Zivilprozessordnung derartige Schutzmechanismen bislang nicht. Bedeutung kommt dem etwa beim Autokauf sowie bei Verkehrsunfällen zu. Dies führt zu der Frage, ob das jetzige Prozessrechtssystem noch zeitgemäß ist oder einer Materialisierung und freiwilligen Orientierung an europäischen Grundsätzen bedarf. Die Forderungen dieser Arbeitsgruppe dürften nur geringe Auswirkungen auf den Kfz-Handel haben. Die BVfK-Rechtsabteilung wird sich dieser Frage in einer gesonderten Ausarbeitung widmen.

Hier geht es zu den Beschlüssen dieses Arbeitskreises im Volltext: >>> Verkehrsgerichtstag 2018-Empfehlungen Arbeitskreis 4

Arbeitskreis V - Cannabiskonsum und Fahreignung

Der Arbeitskreis ist der Auffassung, dass der erstmalig im Straßenverkehr auffällig gewordene, gelegentliche Cannabiskonsument nicht ohne Weiteres als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird, sondern lediglich Zweifel an seiner Fahreignung auslöst, die er mittels einer MPU ausräumen kann.

Hier geht es zu den Beschlüssen dieses Arbeitskreises im Volltext: >>> Verkehrsgerichtstag 2018-Empfehlungen Arbeitskreis 5

Arbeitskreis VI. Sanktionen bei Verkehrsverstößen. Höhere Bußgelder: Heilmittel oder Abzocke? Hier geht es zu den Beschlüssen dieses Arbeitskreises:  >>> Verkehrsgerichtstag 2018-Empfehlungen Arbeitskreis 6

Arbeitskreis VII: Ansprüche Schwerstverletzter. Hier geht es zu den Beschlüssen dieses Arbeitskreises: >>> Verkehrsgerichtstag 2018-Empfehlungen Arbeitskreis 7

Arbeitskreis VIII: Digitalisierung – Schifffahrt der Zukunft-Datensicherheit und Risikomanagement. Hier geht es zu den Beschlüssen dieses Arbeitskreises: >>> Verkehrsgerichtstag 2018-Empfehlungen Arbeitskreis 8

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Vertrauenssiegel beim Werkstatt- und Branchenforum von MISTER A.T.Z.

Chef Manfred Kaufhold begrüßte über 500 Teilnehmer in der Dortmunder Westfallenhalle

Es gibt in Deutschland ca. 20.000 Freie Werkstätten unterschiedlicher Größenordnung, mit unterschiedlicher Systemzugehörigkeit in ländlichen oder städtischen Gebieten. Um eine Vielzahl derer Belange kümmert sich seit Jahrzehnten der Kaufhold-Verlag, der bisweilen auch wie ein Branchenverband wahrgenommen wird.

Eine der zentralen Aufgabe ist das Werkstattmarketing für freie Kfz-Unternehmer wozu auch mit www.werkstatt-des-vertrauens.de (WDV) eine bundesweite Aktion zählt, die inhabergeführten Freien Kfz-Werkstätten und dem Freien Reparaturmarkt ein positives Image verleiht.

Bei der Wahl zur WDV entscheidet die/der Autofahrer/in, ob die Umsetzung des Auftrags durch die Pkw-Werkstatt zur Zufriedenheit führt. Es erhalten nur die Kfz-Werkstätten das Siegel WERKSTATT DES VERTRAUENS, wenn diese von mindestens 50 Kunden eine Stimmkarte erhalten haben. Dann darf sie ein Jahr lang mit dem Vertrauenssiegel werben. Teilnehmende Werkstätten erwerben zum Preis von einmalig € 30,-  ein Paket, welches u.a. 300 Stimmkarten und zwei Plakate enthält.

Das WERKSTATTFORUM startete am Sonntag, den 21. Januar wie gewohnt bereits um 9:00 Uhr. In jeweils 10-minütigen Speed-Vorträgen wurden 5 neue Geschäftsfelder für die freie Werkstatt vorgestellt. Weiter ging es mit Informationen über neue Gesetze und Prüfvorschriften und Referaten zu den Themen „wie nah sind wir (noch) am Kunden?“, „Neukunden- und Personalgewinnung DIGITAL“, „E-Mobilität in der freien Werkstatt“ und einer Podiumsdiskussion zum Thema: „Wie kann die freie Werkstatt Renditen im Ersatzteilverkauf sichern?“ Zentrales Thema auch in Dortmund: Das Elektroauto, die Digitalisierung und die Effekte von Mobilitätsdienstleistungen auf das Werkstattgeschäft.

Der anschließende Galaabend begann mit Präsentation der Ergebnisse WERKSTATT DES VERTRAUENS 2018, der Auslosung der Werkstätten mit den meisten Stimmen und der mit Spannung erwarteten Auslosung des Gewinners eines Neuwagens im Wert von 10.000,- durch Sidney Hoffmann aus der TV-Show PS Profis.

BVfK und Mister A.T.Z. befinden sich in Gesprächen über eine intensivere Zusammenarbeit. Der Einladung von BVfK-Chef Klein nach Dortmund folgte eine Gegeneinladung zum BVfK-Kongress am 5. Mai in Bonn. Manfred und Marius Kaufhold haben ihr Kommen bereits zugesagt.

http://www.misteratz.de

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Mitgliedervorteile: AllCarDealers Neuwagenvermittlungsportal noch bis 31.03.18 kostenlos 

Die AllCarDealers GmbH (www.acd-berich.de), Kooperationspartner des Bundesverbandes freier Kfz-Händler BVfK e.V. im Bereich Neuwagenvermittlung, bietet in einer noch laufenden  BVfK Aktion noch die kostenlose Nutzung des Portals bis 31.03.2018 an.

www.acd-berich.de ist eine Einkaufsgemeinschaft für die Vermittlung von Neufahrzeugen deutscher Vertragshändler und bietet TOP-Händlerkonditionen 32 verschiedener Marken.

Aktuell sind in Verbindung mit der Umweltprämie z.B bei VW Nachlässe weit über 40% möglich . Ein Verkäufer-Bonusclub mit attraktiven Prämien, die Bindung eigener Kunden, Ertragsoptimierung, Neukundengewinnung und die Produkterweiterung um den Bereich Neuwagen sind mit ACD möglich. Weitere Infos erhalten Sie in dem unter www.acd-berich.de oder hier im Mitgliederbereich:

>>> https://www.bvfk.de/allcardealers-de-sonderkonditionen-fuer-bvfk-mitglieder/ 

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BVfK-Digital

 

BVfK-Ankaufplattform - Stand der Dinge

Am 17.01.2018 traf sich das Händler-Kompetenzteam um den aktuellen Stand zu begutachten und weitere Ideen einzubringen. An dieser Stelle auch noch einmal mein Dank an alle die in Bonn waren. Es waren sehr gute Gespräche mit vielen guten, am reellen Händleralltag orientierten Ideen zur Optimierung. Auch aus Sicht des Autoverkäufers sind noch viele wertvolle Vorschläge zur Verbesserung auf den Tisch gekommen.

So kommen z.Bsp. Wert beeinflussende Faktoren wie "Anzahl der Vorbesitzer" und "Raucher-/Hundehalterfahrzeug" mit in das Angabenformular. Darstellungsvorschläge für den Anbieterbereich wurden ebenfalls mit in den Aufgabenkatalog aufgenommen.

Im Händlerbereich werden die Filtermöglichkeiten erweitert und die Fahrzeugcheckliste neu überarbeitet um eine einfache Befüllung auch Mittels Smartphone oder Tablet zu ermöglichen. 

Die Hälfte der Vorschläge sind bereits umgesetzt und wir arbeiten nun an den restlichen Punkten, bevor wir uns mit dem Kompetenzteam ein letztes Mal vor der Beta-Phase in Bonn treffen werden um finale Begutachtung der Plattform sowie Marketingaspekte zu besprechen.  

So nah vor der ersten eigenen digitalen BVfK-Lösung waren wir noch nie und es sind jetzt nur noch wenige Wochen bis zum "GO". 

Ich halte Sie auf dem Laufenden.

Übrigens...

Wer noch Interesse hat, an der Beta-Phase teilzunehmen, kann sich gern mit mir in Verbindung setzten. Wir suchen noch Händler aus Bayern, Baden Würtemberg, Hamburg, Mecklenburg Vorpommern und Sachsen. 

Danke auch für die vielen Anfragen, die bisher eintrafen, was uns zeigt, dass wir mit der Ankaufplattform so ziemlich ins Schwarze getroffen haben. 

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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„Keine Stillegung von abgasmanipulierten Fahrzeugen“

 

Deutsche Umwelthilfe (DUH)  unterliegt vor dem VG Düsseldorf

Das VG Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 24.01.2018 entschieden, dass kein Anspruch der DUH auf Stilllegung von Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189 besteht. Die DUH wollte die Stilllegung aller in Düsseldorf vom VW-Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeuge erzwingen.

Nach Auffassung des Gerichts, ist die Klage der DUH bereits mangels Klagebefugnis unzulässig. Denn diese habe allein Verstöße gegen objektiv-rechtliche Vorschriften des Umweltrechts und nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht. Dies sei für ein Klagerecht nicht ausreichend.

Außerdem sei die Klage nach Auffassung des Gerichts unbegründet, da die andauernden Nachrüstungen dazu führen würden, dass die betroffenen Autos die maßgeblichen Emissionsgrenzwerte einhalten. Die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Nachrüstung durch ein Softwareupdate sei demnach nicht zu beanstanden. Die Betriebserlaubnis würde nur dann erlöschen, wenn die Nachrüstung nicht durchgeführt werde.

(VG Düsseldorf, Urteil v. 24.01.2018, Az. 6 K 12341/17) 

BVfK-Anmerkung:

Die Deutsche Umwelthilfe versucht seit einiger Zeit das Recht auf saubere Luft in vielen Städten durchzusetzen. Aus diesem Grund hat Sie bereits Ende 2015 mehrere Klagen gegen einzelne Bundesländer zur Einhaltung der Luftreinhaltepläne eingereicht.

Mit der eingereichten Klage wollte die DUH die Stilllegung der betroffen Dieselfahrzeuge erzwingen. Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, da pauschale Fahrverbote und etwaige Stillegungsanordnungen nach unserer Auffassung der falsche Ansatz sein dürften. Andere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wie z.B. die Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge auf die Euro-6-Norm, erscheinen daher vorzugswürdig.

„VW Abgasskandal – OLG Oldenburg entscheidet zugunsten des Händlers“

Das OLG Oldenburg kommt in einem Hinweisbeschluss im Zuge des VW Abgas-Skandals zu dem Ergebnis, dass dem verkaufenden Händler eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen ist.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Käufer dem verkaufenden Händler eine Frist von etwa zwei Wochen eingeräumt, um die von ihm als Mängel angesehenen Probleme im Zuge der Abgasmanipulation zu beseitigen. Diese Frist war bereits nach Auffassung der ersten Instanz (LG Oldenburg, AZ: 13 O 2050/16) unter den gegebenen Umständen zu kurz. Das OLG hat diese Auffassung bestätigt. In dem Hinweisbeschluss heißt es u.a.:

„Dass der einzelne Nachrüstungsvorgang nur etwa eine Stunde in Anspruch nimmt, bedeutet dementsprechend nicht, dass die Nachbesserung ohne weiteres sofort vorgenommen werden kann. Unter diesen allgemein bekannten Umständen ist eine Nachbesserungsfrist von nur zwei Wochen viel zu kurz bemessen, ohne dass hier entschieden werden müsste, welche Frist hier angemessen gewesen wäre“.

(OLG Oldenburg, AZ: 6 U 46/17)

BVfK-Anmerkung:

Die Auffassung des OLG Oldenburg ist begrüßenswert. Denn seit Aufkommen des Skandals entschieden die angerufenen Gerichte bundesweit in jüngster Zeit in vielen Verfahren zugunsten der klagenden Käufer.

Wohlmöglich hätte das Gericht anders entschieden, wenn der Käufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hätte. Denn dann hätte das Gericht, wie auch die Vorinstanz die Frage, ob ein Sachmangel aufgrund der Abgasmanipulation vorliegt, nicht offenlassen können. 

Moritz Groß 

BVfK-Rechtsabteilung

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Detaillierte Informationen erhalten betroffene BVfK-Mitglieder direkt bei der    rechtsabteilung@bvfk.de

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>>> Anfrage-Ersteinschätzung

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>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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